Es gibt eine Vielzahl von Gründen, eine Fehlstellung zu korrigieren: Engstände, die die Zahnpflege erschweren und langfristig zu Problemen bis zum frühzeitigem Zahnverlust führen können. Oder
ein sogenannter Kreuzbiss, der Auswirkungen im orthopädischen Bereich mit unterschiedlichen Problemen bewirken kann. Oder: Große ausgeprägte Rücklagen des Unterkiefers können nach
wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Schlafapnoe führen.
Besteht hingegen eine Störung im Zusammenbiss (Okklusion), so funktioniert die Zerkleinerung der Nahrung nicht optimal. In einem individuellen Beratungsgespräch diagnostizieren wir die
vorliegende Fehlstellung und besprechen die unterschiedlichen Therapiemöglichkeiten.
Eine KFO-Behandlung kann in jedem Alter erfolgreich sein. Entscheidend ist ein gesunder Zahnhalteapparat mit guter Mundhygiene. Invisalign ist in unserer Praxis das bevorzugte Behandlungssystem für Erwachsene. Die Einschränkungen im Alltag sind für die Patienten dabei minimal und die Zahnbewegung lässt sich häufig erfolgreich umsetzen. Die Kosten einer Erwachsenenbehandlung für gesetzlich Versicherte sind in den meisten Fällen selbst zu zahlen. Sie liegen je nach Art und Umfang der Behandlung häufig zwischen 2.500,- und 6.500,- Euro.
Sprechen Sie am besten mit Ihrem Zahnarzt über das Problem des frühzeitigen Milchzahnverlustes. Zuerst ist zu klären, ob falsches Zähneputzen oder Ernährungsfehler die Ursache sind. Besteht die Gefahr der Lückeneinengung für die nachfolgenden bleibenden Zähne, muss an einen Lückenhalter gedacht werden. Dann können wir Ihnen weiterhelfen.
Nicht jedes Daumenlutschen führt zu einer dauerhaften Zahnstellungsanomalie. Dennoch kann der Daumen wie auch der Schnuller zu einer nachhaltigen Deformierung der Zahnreihen, besonders des Oberkiefers, führen. Ist erst eine Frontzahnstufe entstanden, schiebt sich die Unterlippe zwischen die Zahnreihen und verstärkt so die Fehlstellung.
Wir empfehlen unbedingt regelmäßige, halbjährliche Kontrolluntersuchungen bei Ihrem Hauszahnarzt. Gleichzeitig ist auch eine anschließende Prophylaxesitzung sinnvoll, am besten mit Versiegelung der Kauflächen zum Kariesschutz.
In der Regel wird Ihr Hauszahnarzt oder der Schulzahnarzt den Besuch beim Kieferorthopäden empfehlen. Häufig geschieht dies im späten Grundschulalter, solange der Zahnwechsel noch nicht abgeschlossen ist. Doch Sie können auch unabhängig davon einen Beratungstermin vereinbaren. Wichtig ist, dass noch ausreichend Wachstum vorhanden ist - insbesondere bei Mädchen. Warten Sie mit der Erstvorstellung nicht bis zum Abschluss des Zahnwechsels!
Die übliche KFO-Behandlungsdauer liegt bei Kindern und Jugendlichen je nach Behandlungsbeginn und Art der Klammer zwischen zweieinhalb und vier Jahren.
Können Sie, zumindest in den meisten Fällen! Bei Blasinstrumenten kommt es gelegentlich in den ersten zwei bis vier Wochen zu leichten Irritationen durch die Zahnspange. Danach spüren die meisten Patienten keine Beeinträchtigung mehr. Am besten fragen Sie Ihren Musiklehrer, der wahrscheinlich schon Erfahrung mit festen Zahnspangen hat.
Die ersten Tage nach Eingliederung einer Zahnspange sind natürlich ungewohnt und teilweise auch mit Beschwerden beim Kauen verbunden. Diese sind meistens nach drei bis fünf Tagen
verschwunden.
Die Kontrolltermine werden in sechs- bis achtwöchigem Abstand vereinbart. Nach dem Nachstellen können in den ersten beiden Tagen wieder kleinere Beschwerden auftreten - abhängig von der
Schmerzempfindlichkeit. Und natürlich gibt es verschieden ausgeprägte Fehlstellungen mit unterschiedlich starken Zahnbewegungen.
Die Zahnerhaltung ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Bei einem Größenmissverhältnis von Zahn zur Kiefergröße lässt sich die Entfernung von bleibenden Zähnen nicht vermeiden.
Zu harte Speisen, wie z.B. harte Brotrinde und Nüsse, sollten vermieden werden. Auch ist es sinnvoll, Äpfel, Karotten, etc. in kleinere Stücke zu schneiden. Auf stark klebrige Speisen und Karamellbonbons o.ä. sollte ganz verzichtet werden. Eine detaillierte Anweisung erhalten unsere Patienten vor Einsetzen der festen Klammer.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf kieferorthopädische Leistungen, abhängig vom Schweregrad der Fehlstellung.
Für die Einteilung der Fehlstellung gibt es fünf Indikationsgruppen (KIG). Ab der dritten KIG übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen sämtliche Kosten für eine ausreichende, zweckmäßige und
wirtschaftliche Behandlung. Fehlstellungen, die in die erste und zweite Gruppe fallen, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht. Das heißt aber nicht, dass keine medizinische
Notwendigkeit vorliegt!
Wird eine Behandlung nach dem 18. Lebensjahr beantragt, sind die Kosten bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen , die nur in Kombination mit einem chirurgischen Eingriff behandelt werden können,
über Ihre Krankenkasse abgesichert.
In unserem Erstberatungsgespräch bekommen Sie auf Wunsch alle wichtigen Informationen.
Die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen erstatten einen Großteil für medizinisch indizierte Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen. Bei Erwachsenen hängt der Umfang der Erstattung von dem jeweils abgeschlossenen Tarif ab.
KIG ist die Abkürzung für Kieferorthopädische Indikationsgruppen und ein System zur Beurteilung des Schweregrades einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung. Es gibt fünf verschiedene
Schwierigkeitsgrade von eins (sehr leicht) bis fünf (sehr schwer). Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei der ersten und zweiten KIG nicht. Diese versicherungsrechtliche Einstufung
bedeutet aber nicht, dass keine medizinische Indikation für eine Behandlung vorliegt.
Ab dem dritten Schwierigkeitsgrad erstellt der Kieferorthopäde einen Behandlungsplan, der den Krankenkassen zur Kostenübernahme übermittelt wird.
Auf jeden Fall! Diese Phase nennen wir Stabilisierungsphase (Retention). Die Frontzähne sind für einen Rückfall (Rezidiv) besonders anfällig, wie langjährige klinische Erfahrungen zeigen. Gerade hierfür hat sich der festsitzende Retainer bewährt. Das ist ein dünner Draht, der direkt an den Rückseiten der Frontzähne befestigt wird und somit nicht sichtbar ist. Im Oberkiefer ist das Eingliedern eines Retainers oft nicht möglich. Unsere Patienten tragen in solchen Fällen meistens nachts herausnehmbare Klammern.